Unsere Pflegesätze

Kosten für die Betreuung

Erhalten Sie hier einen Überblick über unsere Pflegesätze und die Leistungen der Pflegeversicherung.

Vollstationäre Pflege und Kurzzeit-Pflege

Jede Pflegeeinrichtung muss mit den zuständigen Sozialleistungsträgern Vergütungssätze vereinbaren. Danach richten sich unsere Dienstleistungen.

Das zu zahlende Entgelt ist abhängig von dem durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellten Pflegegrad des/der Pflegebedürftigen.

Pflegekosten für die Vollstationäre Pflege im Doppelzimmer

Pflegegrad Kosten (EUR/Tag)
1 105,83 €
2 119,98 €
3 136,15 €
4 153,01 €
5 160,57 €

Pflegekosten für die Kurzzeitpflege im Doppelzimmer

Pflegegrad Kosten (EUR/Tag)
1 105,83 €
2 119,98 €
3 136,15 €
4 153,01 €
5 160,57 €

 

Eine Unterbringung im Einzelzimmer (egal ob Vollstationäre und Kurzzeitpflege) ist im Haus Sonnental auf Wunsch möglich. Hierfür berechnen wir einen Zuschlag von 1,02 € pro Tag.

Der zu zahlende Eigenanteil verringert sich um die Leistungen der Pflegeversicherung, welcher je nach Pflegegrad und Art der Pflege variieren (siehe unten).

Kosten für einen Platz im Pflegeheim

Beispiel-Rechnung

Ein Herr, bei dem der Pflegegrad 3 bereits festgestellt wurde, benötigt vollstationäre Pflege. Der Sohn möchte wissen, welche Kosten im Monat nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung selbst getragen werden müssen.

Die Heimkosten berechnen sich in diesem Fall wie folgt:
30,42 Tage (durchschnittliche Monatslänge) x 136,15 EUR Heimentgelt in Pflegegrad 3 = 4.141,68 EUR
Die Leistungen der Pflegekasse für Pflegegrad 3 = 1.262,00 EUR
Der Eigenanteil = 2.879,68 EUR

Die Kosten von 2.879,68 EUR müssen als Eigenanteil selbst getragen werden. Dieser Anteil wird durch den Entlastungsbetrag der Pflegekassen redudziert kann weiter durch die eigene Rente verringert werden.

Wer trägt die Kosten der Heimunterbringung, wenn das Vermögen nicht ausreicht und der Eigenanteil nicht gezahlt werden kann?

In solchen Fällen werden die ungedeckten Heimkosten oftmals vom Sozialamt übernommen. Es wird dort im Einzelfall geprüft, inwieweit es unterhaltspflichtige Angehörige zur Zahlung heranziehen kann.

Für weitere Informationen zum Thema Heimunterbringung und Heimkosten steht Ihnen unsere Heimleitung zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir beantworten Ihre Fragen gerne!

Leistungen der Pflegeversicherung

Sofern Sie einen Pflegegrad vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen bewilligt bekommen haben, verringert sich Ihr Anteil für die Kosten der vollstationären Pflege. Der Betrag, den die Pflegeversicherung zu den Pflegekosten beiträgt, ist abhängig von dem durch den MDK festgestellten Pflegegrad.

Bei den stationären Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung handelt es sich um einen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Damit reduzieren sich die Kosten der Pflegebedürftigen bzw. der Angehörigen erheblich.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Leistungsbeträge, die die Pflegeversicherung monatlich zuzahlt.

Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege

Pflegegrad Zuzahlung (EUR/Monat)
1 125,00 €
2 770,00 €
3 1.262,00 €
4 1.775,00 €
5 2.005,00 €

Leistungen der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegegrad 1.612,00 € max. Zuzahlung pro Jahr
1 keine Zuzahlung
2 max. 25 Tage
3 max. 20 Tage
4 max. 17 Tage
5 max. 16 Tage